Der gewerbliche Verkäufer haftet - der private nicht? Und was bedeutet Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf überhaupt?
Manchmal kann es vorkommen, dass kurze Zeit nach dem Autokauf Mängel am Fahrzeug auftreten. Käufer werden durch ungewöhnliche Geräusche auf diese aufmerksam, im schlimmsten Fall bleibt das Auto einfach liegen. Gerade, wenn ein Schaden am Motor vorliegt, sind kostspielige Reparaturen nicht zu vermeiden.
In solchen Situationen taucht dann schnell der Begriff der Gewährleistung für das Auto auf.
Ein Verkäufer ist dazu verpflichtet dir ein mangelfreies Fahrzeug zu verkaufen. Weist dieses dennoch Schäden oder Mängel auf, kannst du dir das Recht der Sachmängelhaftung geltend machen. So kannst du z. B. verlangen, dass der Verkäufer den Schaden behebt oder ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten.
Das Gewährleistungsrecht bzw. Sachmängelhaftung gilt übrigens immer, außer ein Privathändler schließt die Haftung, die ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten werden muss, aus. Ansonsten haften Privatverkäufer zwei Jahre lang für Mängel.
Mehr dazu findest du auch hier: Wie sinnvoll ist eine Gebrauchtwagengarantie für dich?
Auch verschiedene Gerichte haben sich bereits mit diesem Thema auseinandergesetzt:
Das betreffende Fahrzeug, ein Mercedes Benz 55 AMG, wurde im Oktober 2007 von einem Privatmann über einen Gebrauchtwagenhändler, der als Mittelsmann auftrat, verkauft. Der Preis für das Auto, welches einen Kilometerstand von 59.000 km aufwies, betrug 33.000 Euro. Der Kaufvertrag enthielt folgende Klausel:
[…] gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle […].
Auf der Rückseite des Vertrags war zusätzlich vermerkt, dass Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Wandlung wegen erkennbarer oder auch verborgener Mängel ausgeschlossen seien. Es wurde demnach beim Autoverkauf ein Haftungsausschluss vereinbart und im Kaufvertrag festgehalten.
Der Käufer bemerkte einen Tag nach der Übergabe des Pkw, dass der Motor untypische Geräusche von sich gab. Dies führte er auf einen bestehenden Motorschaden zurück und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Der Verkäufer verwies jedoch auf den Haftungsausschluss und lehnte dieses Vorgehen ab.
Zunächst wurde dem Verkäufer Recht gegeben und das Gericht wies die Klage ab.
In einem Revisonsverfahren mit der BGH wurde jedoch dem Käufer Recht gegeben und erkannte, dass der im Kaufvertrag angeführte Haftungsausschluss unwirksam sei. Diese Unwirksamkeit wurde allerdings nur darauf zurückgeführt, dass der verwendete Vertrag der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) laut den Grundlagen des BGB nicht standhält. Das bezieht sich auch auf Formularverträge, die von Privatleuten abgeschlossen werden.
Der Käufer hat somit nochmal Glück gehabt.
Lies dir den Kaufvertrag am besten ganz genau durch. Grundsätzlich empfehlen wir, auch wenn man ein wenig tiefer dafür in die Tasche greifen muss, sich Gebrauchtwagen nur von seriösen Händlern zu kaufen. Hier hast du eventuelle Ansprüche auf Garantien und ein Haftungsausschluss ist bei gewerblichen Händlern nicht möglich.
Hier erklären wir nochmal den Unterschied zwischen Garantien und Sachmägelhaftung
Gewöhnliche Abnutzungserscheinungen stellen übrigens keine Mängel dar. Dass bestimmte Teile im Laufe der Zeit verschleißen und erneuert werden müssen, ist ganz normal und geht somit auf Kosten des Käufers. Dazu gehören z. B. Reifen und Bremsbeläge sowie die Autobatterie.