Es ist eine riesig angelegte Aktion - ab 2022 müssen ca. 40 Millionen Führerscheine umgetauscht werden, sodass sie Fälschungssicher und künftig EU-weit einheitlich sind. Dabei sind bestimmte Fristen einzuhalten. Betroffen sind davon alle diejenigen, die ihren Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen haben. Entscheidend für die Umtauschfrist ist das Geburts- beziehungsweise das Ausstellungsjahr.
Bis zum 31.12.1998 war es üblich, den Führerschein in Papierform ausgehändigt zu bekommen - davon gibt es noch etwa 15 Millionnen Exemplare. Nach 1998 wurden dann Scheckkartenführerscheine ausgestellt. Von 1999 bis 18.01.2013 kamen hier 28 Millionen Führerscheine hinzu. All diese Führerscheine müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht und gegen Neue ersetzt werden. Ebenfalls werden alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu verhindern. Wie diese Umstellung gelingen kann ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Ein zeitlicher Stufenplan legt die Reihenfolge fest und informiert darüber, wer wann mit dem Umtausch dran ist. Damit soll einer Überlastung der Behörden und langen Wartezeiten vorgebeugt werden.
Keine Prüfung notwendig
Der Umtausch für Motorrad- und PKW-Führerscheine erfolgt dabei ohne zuätzliche Prüfung des Gesundheitszustandes oder erneuter Prüfung der Fahrfähigkeit.
Der Umtausch ist für alle verpflichtend, das bedeutet also auch, dass du ein Verwarngeld in Höhe von 10€ riskierst wenn du die Frist verstreichen lässt. Bist du in Besitzt eines LKW- und Bus-Führerscheins und vergisst den Umtausch ist dies sogar ein Straftatbestand!
Vor allem im Ausland könnte es zu Problemen kommen wenn du nach Ablauf der Frist immernoch mit deinem alten Führerschein unterwegs bist.
Der Umtausch findet übrigens in deiner Führerscheinstelle statt - stelle dort einfach einen Antrag auf Umtausch.
Welche Frist musst du einhalten?
Hier wird es jetzt etwas kompliziert. Wichtig ist in erster Linie das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes und nicht das Erteilungsdatum. Das findest du in deinem Führerschein.
Und dann teilt der Gesetzgeber in zwei Gruppen ein. Innerhalb dieser Gruppen wird nach Geburtsjahr gestaffelt und davon abhängig ist die Frist, bis zu der du deinen Führerschein umgetauscht haben musst (Siehe Tabelle, Quelle: ADAC e.V. 02.2020).
1. Die, die ihren Führerschein vor 1999 erlangt haben.
2. Die, die ihren Führerschein ab 1999 bekommen haben.
Das brauchst du für den Führerschein-Umtausch
Als Pkw- und Motorradfahrer brauchst du einen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und deinen akuellen Führerschein. Kompliziert wird es da noch mal kurz wenn du noch in Besitz eines alten rosa- oder graufarbenen Papier-Führerscheins bist und dieser nicht von der Behörde deines aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde. Dann brauchst du noch eine sog. Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde. Die kannst du aber einfach per Post, Telefon oder sogar Online beantragen und wird direkt zu deiner neuen Führerscheinstelle geschickt.
Gültigkeit des Führerscheins
Nachwievor gilt, dass du unbegrenzt Pkw- und /oder Motorräder fahren darfst, es da also keine Altersbeschränkung gibt. Allerdings wird das Dokument nur noch 15 Jahre gültig sein - danach musst du wieder einen Neuen beantragen, auch das wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.
Wie werden die Klassen übertragen?
Die gute Nachricht: es bleibt alles wie bisher, es wird nur anders gekennzeichnet. So werden die neuen Klassen bestätigt, die der ‚neuen‘ Fahrberechtigung entsprechen.
Kostet der Umtausch was?
Der Umtausch kostet ca. 25 Euro - zusätzlich fallen noch die Kosten für das biometrische Passbild an.
Was passiert mit dem alten Führerschein?
Den alten Führerschein darfst du natürlich behalten. Er wird lediglich durch eine Stanzung entwertet, sodass er dann auch seine Gültigkeit verliert.
Darfst du auch schon vor deiner Frist umtauschen?
Natürlich. Du darfst jederzeit freiwillig deinen Führerschein umtauschen, also auch vor der Frist, die du in der Tabelle siehst.