Täglich kommt es laut Statistik auf deutschen Straßen zu mehr als 700 Wildunfällen. Besonders gefährlich ist es vor allem in der Dämmerungszeit wenn Hirsche, Wildschweine oder Füchse auf Nahrungssuche sind. Beim Durchstreifen ihrer Reviere überqueren sie häufig die Fahrbahn. Der Fahrer sieht sich unmittelbar in einer Gefahrensituation und ist froh, wenn es nicht zu größerem Schaden kommt. Doch wie verhältst du dich richtig, wenn einfach ein Reh auf deiner Fahrbahn steht? Und welche Schritte musst du beachten, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt und wofür kommt die Versicherung auf?
So verhältst du dich bei Wildwechsel
Am besten ist es, wenn gar nicht erst ein Wildunfall passiert. Beachte folgende Punkte und du verringerst zumindest das Unfall- und Schadenrisiko:
- Fahre in der Nähe von Wildgebieten wie in Wäldern und Feldern vorsichtig und vorausschauend.
- Vor allem morgens und abends in der Dämmerungszeit ist besondere Vorsicht geboten.
- Nimm vorhandene Warnschilder, die auf Wildwechsel hinweisen ernst.
- Passe deine Fahrtgeschwindigkeit der Gefahrensituation an (max. 80 km/h) und vergrößere möglichst den Abstand zu deinem Vordermann.
- Vermeide es, mit Fernlicht in Gefahrensituationen zu fahren, das irritiert Wildttiere oft.
- Steht auf einmal ein Tier vor dir, versuche vorsichtig abzubremsen, um die Stärke eines evtl Aufpralls zu verringern.
- Steht das Tier auf der Fahrbahn hupe zusätzlich.
- Wenn du bereits ein Tier gesehen hast, sind bestimmt noch mehr in der Nähe - vergiss das nicht.
- Auch wenn es dein erster Reflex ist auszuweichen, mach das nicht, du bringst dich und evtl. entgegenkommende Autofahrer noch mehr in Gefahr. Versuche das Lenkrad so fest wie möglich zu halten und nimm damit einen Zusammenstoß in kauf.
- Bremse nicht bei Kleintieren wie Hasen oder Marder, der so entstehende Schaden ist wahrscheinlich geringer als die Kollision mit deinem Hintermann.
Das musst du nach einem Wildunfall beachten
Kommt es trotz ausreichender Vorsichtsmaßnahmen zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier, solltest du auf keinen Fall einfach weiterfahren - schon alleine deine Versicherung braucht einen Nachweis von der Polizei oder dem zuständigen Förster, um deinen Schaden richtig einzuordnen.
Am Unfallort gelten für dich deswegen folgende Regeln:
- Fasse das Tier nicht an, es herrscht Seuchen- und Verletzungsgefahr.
- Sichere die Unfallstelle mit Warnblinklicht und Warndreieck.
- Melde den Unfall der Polizei oder dem örtlichen Jäger auch wenn das Tier geflohen ist.
- Dokumentiere den Beweis (fotografiere Schäden und Adressen von evtl. Zeugen).
- Lass dir eine Unfallbescheinigung ausstellen.
- Beseitige die Spuren bis zur Klärung der Versicherungsfrage nicht.
- Lass das Tier da wo es ist - das Mitnehmen gilt als Wilderei und ist strafbar.
- Übrigens: verlässt du den Unfallort ohne Meldung ist das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt!
Welche Versicherung deckt den Schaden ab?
Zur Info schonmal vorab, deine Kfz-Haftpflichtversicherung wird dir diesen Schaden nicht bezahlen. Da diese nur für Schäden aufkommt, die nicht am Auto entstanden sind, also beispielsweise an Leitplanken oder der Fahrbahn. Du benötigst also zusätzlich entweder eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Doch wo lag hier nochmal der Unterschied?
Vollkaskoversicherung
Hast du eine Vollkaskoversicherung brauchst du dir keine Gedanken um die Deckung des Schadens machen. Sie kommt für jeden Unfallschaden, auch selbstverschuldete, auf. Wie genau deine Konditionen um Schadensfreiheitsrabatt und Selbstbeteiligung aussehen musst du bei deiner Versicherung erfragen.
Teilkaskoversicherung
Bei dieser günstigeren Verischerungsvariante sind weniger Schäden abgedeckt und auch dann nur Unfälle, die nicht selbst verschuldet sind. Hier werden nur Reparaturkosten übernommen, die über die vertragliche Selbstbeteiligung hinaus gehen. Damit die Teilkaskoversicherung dennoch einspringt muss es sich um einen Unfall mit sogenanntem Haarwild handeln. Das sind beispielsweise Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse und Hasen. Evtl. sind weitere Tiere wie Kühe oder Fasane nicht mit eingeschlossen. Wichtig ist aber, dass der Schaden durch einen Unfall während der Fahrt entstanden ist und nicht etwa, wenn ein Tier an einem stehenden Auto Schaden angerichtet hat. Damit die Teilkasko greift darfst du keine Schuld am Unfall tragen. Hätte der Unfall bei langsamerer Fahrt verhindert werden können? Diesen eventuellen Fahrfehler muss dir aber deine Versicherung nachweisen und nicht umgekehrt.
Beide Versicherung zahlen die Reparaturkosten jedoch nur bis zu einem Maximalbetrag - dieser entspricht oftmals dem Wiederbeschaffungswert deines Autos. Liegt der Schaden darüber, wird dir „nur“ der Wert der Wiederbeschaffung ausgezahlt - damit könntest du dir ja ein ähnliches Auto kaufen. Bei der Teilkaskoversicherung wird dir allerdings noch der festegelegte Eigenbetrag von der Entschädigungssumme abgezogen. Sollte dein Fahrzeug sogar abgescheleppt werden, werden die Kosten auch oft von den Versicherungen übernommen, da dies eine unmittelbare Folge deines Wildunfalls ist.
Bei beiden Versicherungen gilt, dass der Wildunfall belegt werden muss. Eine Bescheinigung bekommst du z.B. vom zuständigen Jäger. Auch Fotos oder Aussagen von Zeugen können als Beweise dienlich sein. Das ist vor allem dann nötig, wenn du einen Schaden durch ein Ausweichmanöver hast, dann ist das Tier vermutlich unversehrt geflohen und du musst nachweisen, dass du ausgewichen bist. Oft muss der Schaden auch polizeilich gemeldet worden sein, um einen Anspruch der Versicherung geltend zu machen. Es kann auch sein, dass durch die Versicherung ein Gutachter geschickt wird - beseitige also die Unfallspuren erst nachdem die Versicherungsfrage geklärt ist.